Im Trauerfall
Notfallliste im Todesfall
Weiteres Vorgehen & Formulare
Bitte benachrichtigen Sie zuerst den Arzt, der den Totenschein ausstellt.
Ärztlicher Notdienst: oder Rettungsdienst: 112
Danach können Sie uns informieren.
Halten Sie folgende Dokumente bereit:
Personalausweis
Familienbuch
Original Geburtsurkunde (ledige)
Rechtskräftiges Scheidungsurteil (geschieden)
Original Heiratsurkunde (verheiratet / geschieden)
Original Sterbeurkunde Ehegatte/Ehegattin (verwitwet)
Todesbescheinigung
Evtl. vorhandenen Bestattungsvorsorgevertrag
Krankenversichertenkarte des Verstorbenen
Rentenausweis bzw. Rentenbescheid
Schwerbehindertenausweis
Lebens- und Sterbegeldversicherung (Versicherungsschein /-police)
Grabdokumente über ein bereits vorhandenes Familiengrab
Eigene Kleidung
Wenn ein Sterbefall eintritt
Tritt der Sterbefall Zuhause ein, benachrichtigen Sie zunächst den Arzt, der den Tod feststellt und den sogenannten Totenschein ausstellt. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim leitet die dortige Verwaltung das Notwendige ein.
Sind die Umstände des Todes nicht eindeutig für den untersuchenden Arzt zu erkennen, schaltet sich die Polizei ein. Nachdem der Arzt den Tod festgestellt und den Totenschein ausgestellt hat, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.
Dokumente für die Beurkundung
Mit der Sterbeurkunde werden Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung, evtl. Lebensversicherung und gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht. Hierfür benötigen wir Personalausweis, Geburtsurkunde bzw. Familienbuch, Krankenversichertenkarte des Verstorbenen, Rentenausweis, seine Versicherungspolicen (insbesondere Lebens- und Sterbegeldversicherung), den letzten Rentenbescheid sowie den Bestattungsvorsorgevertrag, falls vorhanden.
Sollten sich unter Ihren Unterlagen Urkunden in nicht deutscher Sprache befinden, beauftragen wir einen öffentlich beeidigten Übersetzer mit der anerkannten Übersetzung.
Nachfolgend sind die einzelnen Dokumente ausführlich aufgeführt, die Sie im Trauerfall bereithalten müssen:
Personalausweis des Verstorbenen
Todesbescheinigung vom Arzt
Bei Ledigen:
Geburtsurkunde
Bei Verheirateten:
Familienbuch oder Auszug aus dem Familienbuch. Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
Bei Geschiedenen:
Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
Bei Verwitwerten:
Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners